Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Junge Philharmonie Ostwürttemberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.jpo-w.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung momentan noch nicht barrierefrei:

Pdf-Dateien, Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien sind eventuell nicht barrierefrei. Diese werden schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt.

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

Untertitel von Videos: Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

Online-Dienste: Die eingebauten Online-Dienste wie der Ticketverkauf über das System Reservix verweisen auf externe Portale. Diese sind eventuell nicht barrierefrei.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am Datum 26.04.21 aufgrund eigener Bewertungen erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am Datum 26.04.21 überprüft und aktualisiert.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.jpo-w.de aufgefallen? Sie können sich gerne bei der Geschäftsstelle der Jungen Philharmonie Ostwürttemberg melden.
Schicken Sie uns dazu eine E-Mail an ines.mangold-walter@ostalbkreis.de

Sie können uns auch anrufen oder per Post kontaktieren:

Landratsamt Ostalbkreis
Junge Philharmonie Ostwürttemberg e.V.
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1233

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Geschäftsstelle der Jungen Philharmonie Ostwürttemberg e.V. wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Geschäftsstelle der Jungen Philharmonie Ostwürttemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Petra Pachner
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1878
E-Mail: petra.pachner@ostalbkreis.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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